Menschenrechte - Deine Rechte!

Freiheit der Gedanken

Artikel 18 - Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Wir haben alle das Recht zu glauben, was wir wollen. Eingeschlossen ist darin auch das Recht, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Wir dürfen alleine oder mit anderen unseren Glauben oder unsere Weltanschauung leben und durch Lehre, Gottesdienste oder Kulthandlungen öffentlich bekennen. Wir dürfen sagen, was wir denken.

Damit sind nicht nur die einzelnen Menschen geschützt, sondern auch die Kirchen. Gleichzeitig sind aber auch Zwangsmitgliedschaften in einer Religionsgemeinschaft verboten. Bei einem Bewerbungsgespräch darf dich niemand nach deinem Glauben, deiner Weltanschauung oder Gesinnung fragen. Einzige Ausnahme: Du bewirbst dich bei einem kirchlichen Arbeitsgeber. Dann kann die Mitgliedschaft in der Kirche vorausgesetzt werden.