Menschenrechte - Deine Rechte!

Rechtsfähigkeit

Artikel 6 - Jeder wird überall als Rechtsperson anerkannt

Jeder Mensch ist Träger von Rechten und Pflichten. Das gilt von Geburt an und überall. Die Gesetze sind für alle da und jeder Mensch hat ein Recht, sich darauf zu berufen, ganz egal welcher Nationalität man ist.

Auch in einem anderen Land bist du also durch die dortigen Gesetze geschützt. Das gilt natürlich auch umgekehrt. Wenn du in einem anderen Land ein Unrecht begehst, wirst du dort genauso zur Rechenschaft gezogen, wie wenn das Vergehen von einem Einheimischen begangen worden wäre. Du darfst also weder schlechter noch besser behandelt werden.

Kurz gesagt: Die Gesetze gelten für alle gleich. Selbst staatenlose Menschen sind durch diesen Artikel geschützt.