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Unschuldigkeit

Artikel 11 - Jeder ist unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde

Niemand darf als schuldig bezeichnet werden, solange nicht seine Schuld bewiesen ist. Wird jemand einer Straftat beschuldigt, hat er das Recht, seine Unschuld zu beweisen. Niemand darf für etwas verurteilt werden, das zur Zeit der Tat noch nicht strafbar war.

Hieraus ergibt sich der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten". Selbst wenn das Gericht überzeugt ist, darf es einen Menschen nicht verurteilen, wenn eindeutige Beweise fehlen oder noch letzte Zweifel herrschen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sie besagt, dass jemand als unschuldig gilt, bis er rechtskräftig verurteilt wird.