Menschenrechte - Deine Rechte!

Rechtsschutz

Artikel 8 - Anspruch auf Rechtsschutz

Jeder hat das Recht, bei einem Gericht im eigenen Land zu klagen, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, die in der Verfassung oder in einem Gesetz des Landes festgeschrieben sind.

Aus diesem Artikel leitet sich auch das Recht auf Berufung ab. Wenn also jemand meint, dass ein Urteil nicht gerecht zustande gekommen ist oder neue Fakten aufgetaucht sind, kann er das Gericht um Berufung oder auch um Wiederaufnahme eines Verfahrens anrufen.