Menschenrechte - Deine Rechte!

Arbeit & Arbeitslosigkeit

Artikel 23 - Recht auf Arbeit und Schutz der Arbeiter

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf befriedigende Arbeitsbedingungen und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder hat das Recht auf einen fairen Lohn, der ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wenn der Lohn dazu nicht ausreicht, muss der Staat zusätzlich dafür sorgen. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen eine Gewerkschaft zu bilden oder beizutreten.

Historische Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen von Juden und politischen Gegnern des Nationalsozialismus.
Auch wenn in Art. 23 gleicher Lohn für gleiche Arbeit festgeschrieben ist, verdienen Frauen in vielen Branchen immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen. Allerdings ist es oft schwer nachzuweisen, dass die Lohnunterschiede wirklich bei gleicher Arbeit bestehen.