Menschenrechte - Deine Rechte!

Keine Folter

Artikel 5 - Niemand darf gefoltert werden

Niemand darf gefoltert werden. Niemand hat irgendein Recht, einen anderen Menschen grausam zu behandeln oder zu foltern.

Diesem Verbot würde bei uns sicher jeder zustimmen. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, die das Folterverbot infrage stellen. Was ist in einem Entführungsfall, wenn es um Leben und Tod des entführten Menschen geht? Darf die Polizei dann versuchen, die Preisgabe des Verstecks mit Gewalt zu erzwingen? Wie hart darf man mit Terroristen umgehen, die selbst keine Rücksicht auf das Leben anderer nehmen? Die Menschenrechte sagen dazu eindeutig Nein.